Erbschaft- und Schenkung Steuererklärung

Wir schöpfen Ihr steuerliches Potenzial optimal aus

Die Erbschaft- und Schenkung Steuererklärung ist ein komplexes Thema. Es kann für die Nachfolge eine große Last darstellen. Setzt man sich mit der Erbschaft- und Schenkung Steuererklärung nicht ausführlich auseinander, kann es so weit gehen, dass z.B. übertragene Immobilien veräußert werden müssen oder die Unternehmensfolge nicht fortgesetzt werden kann.

Dank der letzten Reformen stehen uns Steuerberatern Instrumente zur Verfügung, die uns helfen, das Anfallen von Steuern bei der Erbschaft und Schenkung, zu vermeiden.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten es im Vorfeld und Nachfeld bei Erbschaftssteuern und Schenkungssteuern gibt und welche Regeln und Vorschriften zu beachten sind, erläutern wir Ihnen bei einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin. Wir beraten Sie gerne!

 

Unsere Leistungen

  • Erstellung einer Erbschaft- und Schenkung Steuererklärung
  • Optimierung der Erbschaft- und Schenkung Steuererklärung, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkungen
  • Erstellung von steueroptimierten Testamenten und Erbverträgen
  • Bewertung von Immobilien und Unternehmen für die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
  • Einsprüche gegen Erbschaft- und Schenkungssteuerbescheide sowie Klagen vor den Finanzgerichten
  • Steueroptimierte Unternehmensnachfolge

 

Freibeträge und Steuersätze

Bleibt der Betrag einer Erbschaft oder einer Schenkung im Rahmen der persönlichen Freibeträge, fallen keine Steuern an. Die Höhe eines Freibetrags ist abhängig von dem Verwandtschaftsverhältnis. So unterscheiden sich auch die Steuersätze der Erbschaft und Schenkung je nach Verwandtschaftsverhältnis. Der Steuersatz von nahen Angehörigen beträgt zwischen 7% und 30% und bei nicht verwandten Personen 30% bis 50%.

 

Freibeträge im Überblick

  • Ehegatte                              500.000 EUR
  • Kind                                      400.000 EUR
  • Enkel                                    200.000 EUR
  • Eltern                                   100.000 EUR
  • Geschwister                          20.000 EUR
  • Neffen, Nichten                    20.000 EUR
  • Freunde, Fremde etc.          20.000 EUR

 

Natürlich gibt es Vergünstigungen und Ausnahmen für z.B. Erben von Betriebsvermögen und Regelungen für Immobilien. Wir erläutern Ihnen tiefere Details in einem persönlichen Gespräch und nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Vereinbaren Sie einen Termin für eine kompetente und ausführliche Beratung.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich von uns kompetent beraten.

Erbschaft- und Schenkung Steuererklärung - Wann besteht Handlungsbedarf?

Wir informieren und unterstützen Sie bei steuerlichen Angelegenheiten

Immobilien:

Bei Grundeigentum spielen die Art der Nutzung und die Bewertung eine wesentliche Rolle. Ein Haus oder eine Wohnung, das von Ehegatten selbst bewohnt wird, kann zwischen Ehegatten und -gattin steuerfrei übertragen werden.

 

Gütertrennung

Im Güterstand der Gütertrennung befindlichen Ehegatten können den Zugewinnausgleich als Erbe steuerfrei verschenken. Es besteht die Option eines Wechsels zur (modifizierten) Zugewinngemeinschaft.

 

Betriebsvermögen

Bei der Übertragung von Unternehmen oder einer Unternehmensbeteiligung müssen spezielle Vorschriften beachtet werden. Die gesetzlichen Verschonungsregeln sollten hier bestmöglich auszunutzen.

 

Berliner Testament

Ehegatten, die ein gemeinschaftliches Testament besitzen, bei dem die Kinder als Schlusserben miteinbezogen sind, können die für Kinder entsprechenden Freibeträge nicht optimal genutzt werden.

 

Entfernte Erben

Entfernte Erben wie Bruder, Schwester, Nichte, Neffe und Lebensgefährte werden mit einem geringen Freibetrag und einem hohen Steuersatz bezüglich der Erbschaftssteuer besonders herangezogen. Auch für entfernte Erben bieten wir Lösungen der steuerlichen Gestaltung an.

 

Auslandsvermögen

Besitzen Sie eine Immobilie oder ein Konto im Ausland? Es muss geprüft werden, ob neben dem deutschen Finanzamt auch das ausländische Finanzamt auf Ihr Vermögen zugreifen will. Zudem sollte man in Erfahrung bringen, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann.