Rentenbesteuerung

Wir schaffen Abhilfe bei Missverständnissen

Bei der Rentenbesteuerung gibt es weit verbreitete Missverständnisse und Unklarheiten bezüglich der Besteuerung. Fakt ist, nur ein bestimmter Teil der Rente ist steuerfrei, während der andere Teil besteuert werden muss.

Wir beraten Sie kompetent über die Rentenbesteuerung und übernehmen auch die Steuererklärung, um Ihnen diese Last abzunehmen und Ihr steuerliches Potenzial optimal auszuschöpfen.

Die Rentenbesteuerung ist ein unterschätztes Thema. Die Steuerpflicht beginnt bereits bei der Geburt (nicht der Zeugung) eines Kindes und endet mit dem Tod, somit sind Kinder wie auch Rentner steuerpflichtig.

Beamtenpensionen und gesetzliche Renten sind grundsätzlich von den allgemeinen Regeln der Besteuerung betroffen. So kann es sein, dass abhängig von der Niedrigkeit einer Rente, eine Rente steuerfrei ist. Wird jedoch die steuerliche Mindestgrenze überschritten, fallen Steuern an.

Wir nehmen uns bei einem persönlichen Gespräch Zeit für Ihr Anliegen und beraten Sie ausführlich zur Rentenbesteuerung. Wir beraten Sie gerne!

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich von uns kompetent beraten.