Die Unternehmensfolge / Firmenübernahme, Unternehmensverkauf oder das Outsourcen eines Unternehmens bzw. Unternehmensbereiche, wird oft kritisch betrachtet. Die Gründe einer solchen Unternehmensumstrukturierung können vielfältig sein, wie z.B. einem Generationenwechsel oder einer wachstums- oder handelsbedingter Betriebsaufspaltung. Eine solche Umstrukturierung eines Unternehmens ist nicht immer mit einem Stellenabbau verbunden.
Unternehmensfolge / Firmenübernahme
Firmenübernahme - Wir unterstützen Sie!
Bei einer Unternehmensfolge / Firmenübernahme sind viele Faktoren zu beachten. Neben der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens müssen auch rechtliche sowie steuerliche Folgen einer Unternehmensfolge / Firmenübernahme berücksichtig und analysiert werden. Ein falsches Handeln kann negative Konsequenzen nach sich ziehen. Um das zu vermeiden unterstützen wir Sie bei der Unternehmensfolge / Firmenübernahme.
Gründe für die Unternehmensfolge / Firmenübernahme
- Generationenwechsel eines Familienunternehmens
- Wählen eines neuen Gesellschafters als Vorbereitung für die zukünftige Firmenübername
- Ein Teilhaber scheidet im Guten oder im Bösen („lästiger“ Gesellschafter) aus
- Unternehmensteil- oder Gesamtkauf
- Betriebsspaltung durch die Herauslösung eines Grundstückes des Unternehmens für andere Zwecke
- Umwandlung eines Einzelunternehmens zu einer GmbH (Rechtsformwechsel)
- Gründung von Tochter- oder Schwestergesellschaften im Inland oder Ausland
- Fusion mehrerer Unternehmer zu einer Unternehmung
- Aufspaltung einer Unternehmung in zwei oder mehrere Teile, weil die Gesellschafter zukünftig einzeln am Markt präsent sein wollen.
- Ein Unternehmensteil spaltet sich ab zu einer selbstständigen Unternehmung
Überblick der wichtigsten Anlässe für Betriebsübergänge:
- Realteilung
- Ausgliederung
- Verschmelzung / Fusion
- Einbringung
- Aufspaltung
- upstream-merger
- downstream-merger
- sidestream-merger
- Vermögensübertragung
- Formwechsel
- Anwachsung
Firmenübernahme - Das gilt es zu beachten
In den Meisten Fällen einer Unternehmensfolge / Firmenübernahme, oder generell einer Umstrukturierung, wird die alte Unternehmung beendet und eine neue Unternehmung entsteht, da sich die Besitzverhältnisse ändern. Dadurch werden z.B. folgende Vermögenswerte steuerlich übertragen:
- Betriebliche Sachwerte wie Fahrzeuge, Maschinen, Warenlager und Vorräte
- Immaterielle Werte wie Kundenstämme, Daueraufträge, Lizenzen, Marken- und andere Rechte, öffentlich bekannte Firmennamen usw.
- Grundstücke und Gebäude
Da immaterielle Werte und Grundstücke, anders wie bei Sachwerten, über die Zeit an Wert gewinnen, schreibt die Staatskasse vor, die Wertsteigerung zu versteuern. Aus diesem Grund ist eine vorrausschauende und umfangreiche Planung für eine Strukturveränderung eines Unternehmens zwingend notwendig. Andernfalls kann dies zu enormen Steuerzahlungen führen.
Zwei kleine Beispiele hierfür sind:
- Das Anfallen einer Grunderwerbssteuer für ein Grundstück, das im Unternehmen vorhanden ist
- Umsatz-, Einkommens-, Gewerbe- oder Körperschaftssteuer auf einen virtuellen Gewinn bei der Übertragung von bestehenden Verträgen, Firmennamen oder Kundenstämmen
Wir empfehlen Ihnen stets vor der Vertragsverhandlung einer Unternehmensumstrukturierung sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir beraten Sie ausführlich und kompetent über eine Umstrukturierung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!