Lohnsteuerjahresausgleich

Steuererklärung und Einkommenssteuererklärung

Für Ihren Lohnsteuerjahresausgleich besprechen wir Ihre berufliche und private Situation und hinterfragen bei der Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleichs unterschiedliche Absetzmöglichkeiten und arbeiten diese mit ein. So schöpfen wir Ihr steuerliches Potenzial optimal aus. Neben dem Lohnsteuerjahresausgleich enthält unser Leistungsangebot auch kompetente Beratungen in Bezug auf folgende Steuererklärungen an:

  • Erbschaftssteuererklärung bei Privat- und Betriebsvermögen
  • Schenkungssteuererklärung bei Aktien, Sparguthaben, Immobilien, Beteiligungen oder Betrieben
  • Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung,
    Gewinnfeststellungserklärung für Einzelunternehmer, Selbständige und Existenzgründer
  • Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für Freiberufler und einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung für die Partnerschaftsgesellschaft MBB
  • Einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung
  • Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für die Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
  • Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für Kapitalgesellschaften wie GmbH, Aktiengesellschaft (AG), Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) und private limited company (Ltd.)
  • Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für den gemeinnützigen Verein
  • Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
  • Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für den wirtschaftlichen Verein und andere Körperschaften
  • Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für eine gemeinnützige Stiftung und Familienstiftung
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich von uns kompetent beraten.

Lohnsteuerjahresausgleich – Leistungen für Privatpersonen

Wir sind Ihr kompetenter Partner für steuerliche Angelegenheiten
  • Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer z.B. bei Aus- und Weiterbildung, beruflicher Umzug, doppelter Haushalt, Abfindung, etc.
  • Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer mit internationalem Bezug z.B. Progressionseinkünfte nach DBA oder ATE, Grenzgänger
  • Einkommensteuererklärung für Privatpersonen mit inländischen und ausländischen Einkünften aus Vermietung, Renten und Kapitalerträgen, etc.
  • Einkommensteuererklärung für Steuer-Ausländer z.B. aus der Schweiz, Italien oder Österreich mit inländischen Einkünften (beschränkt Steuerpflichtige)
  • Erbschaftsteuererklärung bei Erbschaft von betrieblichem und privatem Vermögen
  • Schenkungssteuererklärung bei Schenkungen aller Art z.B. Sparguthaben, Aktien, Immobilien, Beteiligungen oder Betrieben

 

Wir übermitteln nach Absprache mit Ihnen den Lohnsteuerjahresausgleich elektronisch an das zuständige Finanzamt. So kann eine schnellere Bearbeitung Ihres Lohnsteuerjahresausgleichs ermöglicht werden.

Die elektronische Übermittlung ist dann Pflicht, wenn es sich um einen Steuerpflichtigen mit Einkünften aus einer selbstständigen Unternehmung, z.B. als Freiberufler, Gewerbetreibender oder aus nebenberuflicher Selbstständigkeit.

Haben Sie Fragen? Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin, bei dem wir Sie in einem persönlichen Gespräch beraten und uns um Ihr Anliegen kümmern.