Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer fällt dann an, wenn man nach dem Tod eines Verwandten ein kleines Vermögen erbt, oder man einen entsprechenden Geldbetrag geschenkt bekommt, der die steuerfreie Schenkungsgrenze übersteigt. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen nähere Details und beantworten Ihre Fragen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Wir helfen Ihnen weiter!
Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer können oft zur Katastrophe werden
Nach Erhalt des Erbes oder einer Schenkung wird sich das Finanzamt bei Ihnen melden verlangt nach einer Erbschaftssteuererklärung oder einer Schenkungssteuererklärung. Um Sie in dieser Zeit der Trauer bei diesem Vorhaben, welches sich als komplex herausstellen kann, zu unterstützen, übernehmen wir diese Aufgabe für Sie.
Die unten aufgeführten Punkte zeigen Ihnen sämtliche relevanten Informationen und Unterlagen, welche für die Erbschaftssteuererklärung und Schenkungssteuererklärung notwendig sind. Sie können sich auch in Hinsicht einer Steuerberatung oder einer Prognose-Berechnung an den unten aufgeführten Punkten orientieren.
Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer teilen sich die gleichen gesetzlichen Regelungen, welche dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) zu entnehmen sind. Somit wird in der Praxis nicht zwischen der Steuerbelastung der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer differenziert.