Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Wir sagen Ihnen , welche Unterlagen und Informationen relevant sind

Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer fällt dann an, wenn man nach dem Tod eines Verwandten ein kleines Vermögen erbt, oder man einen entsprechenden Geldbetrag geschenkt bekommt, der die steuerfreie Schenkungsgrenze übersteigt. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen nähere Details und beantworten Ihre Fragen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Wir helfen Ihnen weiter!

 

Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer können oft zur Katastrophe werden

Nach Erhalt des Erbes oder einer Schenkung wird sich das Finanzamt bei Ihnen melden verlangt nach einer Erbschaftssteuererklärung oder einer Schenkungssteuererklärung. Um Sie in dieser Zeit der Trauer bei diesem Vorhaben, welches sich als komplex herausstellen kann, zu unterstützen, übernehmen wir diese Aufgabe für Sie.

Die unten aufgeführten Punkte zeigen Ihnen sämtliche relevanten Informationen und Unterlagen, welche für die Erbschaftssteuererklärung und Schenkungssteuererklärung notwendig sind. Sie können sich auch in Hinsicht einer Steuerberatung oder einer Prognose-Berechnung an den unten aufgeführten Punkten orientieren.

Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer teilen sich die gleichen gesetzlichen Regelungen, welche dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) zu entnehmen sind. Somit wird in der Praxis nicht zwischen der Steuerbelastung der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer differenziert.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich von uns kompetent beraten.

Überblick der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Verschaffen Sie sich einen Überblick

Relevante Informationen und Unterlagen der Erbschaftssteuer

  • Angaben zum Verstorbenen (Name, letzter Wohnsitz, Todestag und – Ort, Staatsangehörigkeit)
  • Kopien aller vorhandenen Verfügungen von Todes wegen (z.B. Testamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge)
  • Wenn vorhanden: Kopie des Erbscheins und der Anordnung einer Testamentsvollstreckung (wenn bereits bekannt: Name und Anschrift des Testamentsvollstreckers)
  • Liste aller Personen, welche als Erben und Vermächtnisnehmer, Vermögenswerte des Verstorbenen erhalten haben
  • Wenn vorhanden: Kopie des Familienbuchs/Stammbuchs des Verstorbenen
  • Stammbaum des Verstorbenen, auch mit nichtehelichen Kindern, Eltern, Geschwistern, geschiedenen Ehegatten, Stiefkindern
  • Wenn bekannt: Liste der Pflichtteilsberechtigten (Ehegatten, Kinder, auch nichtehelichen Kinder, wenn Verstorbene keine Kinder hatte: auch dessen Eltern)
  • Detailliertes Vermögensverzeichnis, ggf. dazu vorhandene Urkunden, z.B. Versicherungsverträge, Immobilienkaufverträge, Bankauszüge vom Todestag, Depotauszüge vom Todestag, Unterlagen auch zu ausländischem Vermögen
  • Gesonderte Aufstellung des Hausrates bei Ehegatten und Kindern
  • Detaillierte Aufstellung der Schulden (Art, Höhe, Fälligkeit) des Verstorbenen
  • Detaillierte Aufstellung der durch den Todesfall entstandenen Kosten und Verbindlichkeiten (z.B. Beerdigungskosten, Aufwendungen für Vermächtnisse und andere Anordnungen des Verstorbenen)
  • Wenn zum Nachlass ein Unternehmen oder eine wesentliche Kapitalbeteiligung (mehr als 25 %) gehört: Vermögensübersichten (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) der letzten drei Jahre (wenn uns diese nicht sowieso schon vorliegen)
  • Wenn zum Nachlass eine Beteiligung an einer Gesellschaft gehört: Gesellschaftsvertrag und die Vermögensübersichten (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) der letzten drei Jahre
  • Liste der erhaltenen Schenkungen (evtl. auch verbilligt überlassenen Vermögenswerte) innerhalb der letzten zehn Jahre bis zum Todestag des Verstorbenen, wenn vorhanden, Kopien von dazu erstellten Dokumenten, Verträge etc.
  • Kopien sämtlicher Schenkungssteuererklärungen und Schenkungssteuerbescheiden
  • Bei Ehegatten und Kindern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres: Liste etwaiger Hinterbliebenenbezüge beigefügt werden
  • Bei Ehegatten: etwaige Eheverträge
  • Bei Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft: Zusammenstellung der Vermögensverhältnissen bei Beginn der Zugewinngemeinschaft, eine Zusammenstellung von Erwerben von Todes wegen des Verstorben während des Bestehens der Zugewinngemeinschaft und eine Getrennte Zusammenstellung des Vermögens beider Ehegatten am Todestag, und dazu vorhandene Unterlagen beigefügt werden
  • Wenn bereits abgegeben: Kopie der Erbschaftsteuererklärung

Relevante Informationen und Unterlagen der Schenkungssteuer

  • Stammbaum, möglichst weit verästelt, auch mit Schwiegerkindern, geschiedenen Ehegatten, Stiefkindern und nichtehelichen Kindern, evtl. Kopie des Familienstammbuchs
  • Liste möglicher Nachfolger
  • Wenn Sie verheiratet sind: etwaige Eheverträge beigefügt werden
  • Detailliertes Vermögensverzeichnis, ggf. dazu vorhandene Urkunden (z.B. Immobilienkaufverträge, Versicherungsverträge, Depotauszüge, Unterlagen zu ausländischem Vermögen)
  • detaillierte Aufstellung Ihrer Schulden (Art, Höhe, wann fällig), ggf. mit Angaben der Personen, die diese übernehmen sollen
  • Wenn Ihnen ein Unternehmen oder eine wesentliche Kapitalbeteiligung (mehr als 25 %) gehört: Vermögensübersichten (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) der letzten drei Jahre (wenn uns diese nicht sowieso schon vorliegen)
  • Wenn Sie an einer Gesellschaft beteiligt sind und uns dazu keine Angaben vorliegen: Gesellschaftsvertrag und Vermögensübersichten (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) der letzten drei Jahre
  • Alle bereits getroffenen letztwilligen Verfügungen (z.B. Kopie des Testaments, Erbvertrags, gemeinschaftlichen Testamentes, Erbverzichtsvertrag, etc.)
  • Auflistung bereits getroffener Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge, insbesondere während der letzten zehn Jahre; wenn vorhanden, Kopien von dazu erstellten Dokumenten, Verträge etc.
  • Auflistung etwaiger zu erwartender Erwerbe von Todes wegen oder Schenkungen
  • Sonstige Fragen an den Berater